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Die Eintrittspflicht wird vom Versicherungsunternehmen
nach einer Schadenmeldung durch den Versicherungsnehmer
geprüft, um festzustellen, ob der angegebene Schaden
wirklich durch eine versicherte Gefahr entstanden ist.
Dazu zählt auch die Überprüfung ob vom
Versicherungsnehmer die Prämien rechtzeitig gezahlt
wurden oder ob er bereits eine qualifizierte Mahnung
erhalten hat. Der Versicherer wäre somit von der
Leistung befreit und könnte seine Eintrittspflicht
verneinen. |