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Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
sind Elementarereignisse und werden durch eine Teilkasko-Versicherung
gedeckt. Für die Erbringung einer Versicherungsleistung
ist dabei entscheidend, dass die Elementarereignisse
bei einem Schaden unmittelbar auf das Fahrzeug eingewirkt
haben. Hingegen sind Unfälle die wetterbedingt
entstanden sind durch die Teilkaskoversicherung nicht
versichert. Für die Absicherung solcher Schäden
ist eine Vollkaskoversicherung notwendig. |