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Einige Versicherer zahlen alternativ oder zusätzlich
zur Kostenerstattung eine Entbindungspauschale, wenn
die Entbindung ambulant zu Hause bzw. bei einem verkürzten
stationären Krankenhausaufenthalt stattgefunden
hat. Eine Entbindungspauschale ist damit als Ersatzleistung
bzw. als Bonusleistung des Versicherers für eingesparte
Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung
anzusehen. |