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Die Entgeltpunkte sind ein wichtiger beitragsbezogener
Bestandteil der Rentenformel. Sie errechnen sich aus
dem jährlich erzielten Entgelt (Einkommen) des
Versicherten, dass durch das Durchschnittsentgelt im
jeweiligen Kalenderjahr geteilt wird. Verdient der
Versicherte in einem Kalenderjahr genauso viel rentenversicherungspflichtiges
Entgelt wie der Durchschnitt, erhält er dafür
einen Entgeltpunkt. Bei einem überdurchschnittlichen
oder geringeren Verdienst ergeben sich Entgeltpunkte,
die größer bzw. kleiner als 1,0 sind. Die
Höhe der Rente richtet sich dann nach der Anzahl
der während des Arbeitslebens erzielten Entgeltpunkte.
Wer in 45 Arbeitsjahren 45 Entgeltpunkte angesammelt
hat, erhält auch die Durchschnittsbruttorente
West bzw. Ost. |