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Ersatzzeiten sind rentenrechtliche Zeiten in denen
der Versicherte durch außergewöhnliche Umstände
keine Beitrage zahlen konnte. Dazu zählen der
Kriegsdienst im 2. Weltkrieg sowie die Kriegsgefangenschaft,
außerdem der Freiheitsentzug im Gebiet der ehemaligen
DDR in der Zeit vom 8. Mai 1954 bis 30. Juni 1990.
Diese Abschnitte in denen Beitragsverluste entstanden
sind, werden mit Ersatzzeiten belegt. Bedingung dafür,
der betroffene Versicherte wurde rehabilitiert oder
das Strafurteil aufgehoben. |