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Eine Erstprämie ist die zuerst gezahlte Prämie
bei Versicherungsbeginn gegen Aushändigung des
Versicherungsscheins. Mit einer Erstprämie tritt
immer der Versicherungsschutz in Kraft, soweit keine
vorläufige Deckungszusage von der Versicherung
erteilt wurde. Bei Nichtzahlung oder verspäteter
Zahlung der Erstprämie kann der Versicherer vom
Vertrag zurücktreten und ist bei einem eintretenden
Schaden leistungsfrei. |