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Die Erwerbsminderung wird unterschieden zwischen
teilweiser und voller Erwerbsminderung. Kann der Versicherte
mindestens drei Stunden, aber nicht mehr als sechs
Stunden pro Tag arbeiten, so liegt eine teilweise Erwerbsminderung
vor. Wenn der Versicherte allerdings weniger als drei
Stunden pro Tag arbeiten kann, bedeutet dies eine volle
Erwerbsminderung. Nur bei einer vollen Erwerbsminderung
wird auch die volle Rente gezahlt, bei einer teilweisen
Erwerbsminderung dagegen die halbe Erwerbsminderungsrente. |