Für Explosionen aller Art gilt Versicherungsschutz.
Unter Explosion wird eine plötzlich verlaufende
Kräfteäußerung, die durch das Ausdehnungsbestreben
von Gasen und Dämpfen beruht, verstanden.
Werbeanzeigen
Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des
Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu
halten. Allerdings kann keine Garantie für die
Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte
übernommen werden.
Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge
für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren
Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info
Vielen Dank!