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Der Fahrer-Rechtsschutz schützt in der Eigenschaft
als Fahrer aller ihn nicht gehörenden und nicht
auf ihn zugelassenen Fahrzeuge und auch als Fahrgast,
Fußgänger und Radfahrer. Dabei enthält
dieser Rechtsschutz unter anderem den Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz
für persönliche Ansprüche, den Verkehrs-Straf-Rechtsschutz,
den Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und
den Verwaltungs-Rechtsschutz für Verkehrssachen. |