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Ein Fahrraddiebstahl kann in der Hausratversicherung
abgesichert werden. Allerdings ist dieser oft nicht
standardmäßig versichert, sondern es ist
dafür ein Prämienzuschlag erforderlich. Dieser
Zuschlag richtet sich dabei nach der gewünschten
Versicherungssumme und der örtlichen Tarifzone.
Trotz einer Fahrradversicherung muss dieses mit einem
geeigneten Schloss gesichert werden. Wenn keine ausreichende
Diebstahlsicherung erfolgt, kann von der Versicherung
die Leistung verweigert werden. Wurde eine Versicherung
mit Nachtzeitklausel abgeschlossen, so muss sich zudem
das Fahrrad Nachts in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und
6:00 Uhr, wenn es nicht in Gebrauch ist, in einem verschlossenen
Abstellraum oder Treppenhaus befinden. |