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Eine Fahrradversicherung dient der Absicherung von
Fahrrädern gegen diverse Gefahren wie z.B. Diebstahl,
Raub, Brand, Explosion, Unfälle oder Blitzschlag.
Fahrräder gelten in der Hausratversicherung als
versicherte Sache, allerdings für das Fahrraddiebstahlrisiko
ist ein vereinbarter Prämienzuschlag erforderlich
um den Fahrraddiebstahl mitzuversichern. Dabei sollte
bei den Tarifen auf die Nachtzeitklausel geachtet werden.
Diese besagt, dass Fahrräder die in der Zeit zwischen
22:00 Uhr und 6:00 Uhr Nachts nicht in Gebrauch sind,
sich in einem verschlossenen Abstellraum oder Treppenhaus
befinden müssen. Bei Versicherungen ohne diese
Nachtzeitklausel ist dagegen das Fahrrad unabhängig
vom Zeitpunkt des Diebstahls versichert. |