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Es gibt drei Fahrzeuggruppen die für die Tarifbestimmungen
herangezogen werden. Unterteilt werden sie in die:
- untere Fahrzeuggruppe, zu der zulassungspflichtige
Krafträder und Roller,
sowie PKW, Lieferwagen, Campingfahrzeuge und Krankenwagen zählen, die
- mittlere Fahrzeuggruppe, zu den LKWs im Werksverkehr,
Taxen und Personenmietwagen
gehören und die
- obere Fahrzeuggruppe, in der Busse und alle Kraftfahrzeuge
des gewerblichen
Güterverkehrs zugeteilt werden.
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