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Als Fahrzeughalter wird derjenige angesehen, der
regelmäßig die Verfügungsgewalt über
ein Fahrzeug besitzt und für die laufenden Kosten
aufkommt. Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges muss laut
Pflichtversicherungsgesetz eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung
abschließen. Entsprechend dem Straßenverkehrsgesetz
(StVG) unterliegt ein Fahrzeughalter aus der Betriebsgefahr
des Fahrzeuges heraus einer besonderen Gefährdungshaftung.
Ein Halter muss aber nicht gleichzeitig auch der Eigentümer
bzw. der Versicherungsnehmer eines Fahrzeuges sein. |