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Der Fahrzeugtyp ist ein wichtiges Kriterium für
die Kraftfahrthaftpflicht, die Fahrzeugvoll- sowie
die Fahrzeugteilversicherung und wird dort zu Typklassen
zusammengefasst. So ergeben sich für die Kfz-Haftpflichtversicherung
16 Typklassen und für die Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung
24 bzw. 25 Typklassen. Die geltende Typklasse für
ein Fahrzeug ergibt sich dabei aus dem Typklassenverzeichnis.
Dieses Verzeichnis wird von einem unabhängigen
Treuhänder geführt, der auch bei Änderungen
des Schadenverlaufs die Typklasse eines bestimmten
Fahrzeugtyps innerhalb eines Jahres zum nächsten
01.01 ändern kann. In Deutschland gelten die Typklassen
für alle zugelassenen Versicherer verbindlich
für die Kfz-Versicherung und dienen der Beitragszuordnung. |