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Die beitragsfreie Mitversicherung des Ehegatten
und der Kinder in einer gesetzlichen Krankenversicherung
ist unter dem Begriff Familienversicherung geregelt.
Dies ist möglich, wenn das monatliche Gesamteinkommen
des Ehepartners ein Siebtel der monatlichen Bezuggröße
nicht überschreitet. Allerdings besteht kein Anspruch
auf Familienversicherung, wenn eine Ehepartner nicht
Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung
ist. Außerdem darf ein Einkommen nicht oberhalb
der Beitragsbemessungsgrenze liegen. |