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Die Höchstbeträge für die Erstattung
von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen
werden als Festbeträge bezeichnet. Eingeführt
wurden die Arzneimittelfestbeträge 1989 zum Schutz
vor überhöhten Arzneimittelpreisen für
die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung.
Durch einen Festbetrag, wovon es gegenwärtig fast
25.000 gibt, ist für vergleichbare und damit austauschbare,
jedoch unterschiedlich teure Medikamente ein einheitlicher
maximaler Erstattungsbeitrag, der für alle Krankenkassen
bindend ist, festgesetzt. Liegt der Preis eines durch
den Arzt verordneten Arzneimittels über dem Festbetrag,
so muss den Differenzbetrag der Patient zusätzlich
zahlen. |