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Folgebeiträge sind alle Monatsraten die der
ersten Beitragsrate folgen. Die Fälligkeit des
Folgebeitrags wird durch die Allgemeinen Vertragsbedingungen
geregelt. Danach sind Beitragsraten am Ersten eines
jeden Monats fällig. Hält sich der Versicherungsnehmer
nicht daran und zahlt den Folgebeitrag nicht rechtzeitig,
kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine schriftliche
Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Bei
Nichteinhaltung dieser Frist kann das für den
Versicherungsnehmer Rechtsfolgen nach sich ziehen. |