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Wenn bei einem Schadenfall der bereits bei der Versicherung
gemeldet wurde, ein weiterer Schaden hinzukommt, wird
dies als Folgeschaden bezeichnet. Folgeschäden
sind sowohl in der Hausratversicherung und in der Wohngebäudeversicherung
versichert. Wird z.B. durch Sturm das Hausdach abgedeckt
und durch nachfolgenden Regen Hausrat beschädigt,
dann ist bereits ein Folgeschaden eingetreten. |