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Freiberufler können sich nach dem Sozialgesetzbuch
freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichern. Bedingung dafür ist, dass derjenige
unmittelbar vorher für mindestens 12 Monate oder
in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate
in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert
war. Freiberufler können sich aber auch jederzeit
in einer privaten Krankenversicherung versichern. Bestimmt
werden Freiberufler im Einkommensteuergesetz (EStG),
zu denen u.a. Rechtsanwälte, selbstständig
tätige Ärzte, Heilpraktiker sowie Architekten
zählen. |