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Als freie Heilfürsorge wird die Fürsorgepflicht
des Dienstherrn vorwiegend für Soldaten, Polizei-
und Bundesgrenzschutzbeamte während ihrer aktiven
Dienstzeit bezeichnet. Dieser Anspruch auf medizinische
Versorgung ist kostenlos und wird daher freie Heilfürsorge
genannt. Dabei entsprechen die Leistungen denjenigen
der gesetzlichen Krankenkassen. Ehepartner und Kinder
von Berechtigten der freien Heilfürsorge haben
einen Anspruch auf Beihilfe. |