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  Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag gibt ein Steuerpflichtiger an sein Kreditinstitut die Anweisung, die anfallenden Zinseinnahmen vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Somit brauchen Steuerpflichtige Singles Kapitalerträge bis zu 801 Euro pro Jahr nicht versteuern. Der Freibetrag für steuerpflichtige Verheiratete liegt bei 1602 Euro jährlich. Eheleute müssen dabei immer jedem Kreditinstitut einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, so sie auch gemeinsam steuerlich veranlagt sind.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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