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Mit einem Freistellungsauftrag gibt ein Steuerpflichtiger
an sein Kreditinstitut die Anweisung, die anfallenden
Zinseinnahmen vom automatischen Steuerabzug freizustellen.
Somit brauchen Steuerpflichtige Singles Kapitalerträge
bis zu 801 Euro pro Jahr nicht versteuern. Der Freibetrag
für steuerpflichtige Verheiratete liegt bei 1602
Euro jährlich. Eheleute müssen dabei immer
jedem Kreditinstitut einen gemeinsamen Freistellungsauftrag
erteilen, so sie auch gemeinsam steuerlich veranlagt
sind. |