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Jeder der aus der Versicherungspflicht ausscheidet,
kann als freiwillig Versicherter Mitglied in der gesetzlichen
Krankenkasse oder in einer privaten Krankenversicherung
werden. Allerdings gilt als Voraussetzung ein Jahresbruttoeinkommen
das über der Versicherungspflichtgrenze von 48.600
Euro liegt. |