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Grundsätzlich mitversichert ist fremdes Eigentum,
das gerade in Nutzung ist. Allerdings gilt das Prinzip:
Eigenversicherung und Außenversicherung vor Fremdversicherung.
Wenn also z.B. der geliehene Laptop des Freundes, der
als fremdes Eigentum mit unter die versicherten Sachen
fällt, einen Schaden nimmt und der Freund dem
der Laptop gehört eine eigene Hausratversicherung
besitzt, übernimmt seine Versicherung den Schadenfall
im Rahmen der Außenversicherung. |