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Im Rahmen des Fremdrentengesetzes werden unter Fremdrenten
Ruhestandsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
verstanden. Diese im Ausland erworbenen Rentenansprüche
können unter bestimmten Umständen auf die
deutsche Rentenversicherung übertragen werden.
Bedingung dafür ist, dass mit dem betreffenden
Land ein entsprechendes Abkommen geschlossen wurde. |