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In der Kfz-Haftpflicht- bzw. Fahrzeugversicherung
stellt die Dauer des Führerscheinbesitzes ein
subjektives Gefahrenmerkmal dar. Darum belegen die
Kraftfahrtversicherungen Fahranfänger mit höheren
Versicherungsbeiträgen als langjährige Versicherte,
weil eben statistisch gesehen Führerscheinneulinge
häufiger in Unfälle verwickelt sind, als
erfahrene Kraftfahrer. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber
den Führerschein auf Probe festgelegt. |