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Durch die Führerscheinregelung, die zum Bereich
der Autoversicherung gehört, ist es möglich,
dass ein Versicherungsnehmer der bereits seit mindestens
drei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis eines EG-Mitgliedstaates
ist, in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft werden
kann. Anders als in der Klasse 0 mit 240 Prozent brauch
der Versicherungsnehmer dann nur noch einen Beitragssatz
von 140 Prozent für die erstmalige Selbstversicherung
zahlen, da er eben bereits Erfahrung sammeln konnte.
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