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Für die Gebäudebestandteile besteht Versicherungsschutz
über eine Wohngebäudeversicherung. Hingegen
gehören Gebäudebestandteile nicht zu den
versicherten Sachen einer Hausratversicherung und sind
deshalb dort nicht mitversichert. Allerdings können
die Gebäudebestandteile dann zum versicherten
Hausrat werden, wenn diese durch den Versicherungsnehmer
als Mieter auf eigene Kosten in das Gebäude eingefügt
worden sind und er selbst die Gefahr hierfür trägt. |