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Zur Gebäudeverglasung zählen u.a. Scheiben
aus Normalglas, Kunststoff oder Isolierglas von Fenstern,
Türen und Wintergärten. Grundsätzlich
ist die Gebäudeverglasung nicht in der Hausratversicherung
mitversichert. Allerdings kann in einer separaten Glasversicherung
neben der Gebäudeverglasung auch die Mobiliarverglasung
sowie Glaskeramik-Kochplatten versichert werden. Eine
Wohngebäudeversicherung dagegen schützt die
zum Versicherungsobjekt gehörende Verglasung üblicherweise
ohne Größenbegrenzung vor den versicherten
Gefahren. |