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Es wird im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung
in zwei Gefahrengruppen unterschieden. Dabei fallen
unter der Gefahrengruppe A alle die einer kaufmännischen
oder verwaltenden Tätigkeit im Innen- oder Außendienst
nachgehen.
Unter die Gefahrengruppe B fallen alle mit körperlicher
oder handwerklicher Berufsarbeit, sowie alle die mit
ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen
oder explosiven Stoffen beschäftigt sind.
Gehört die berufliche Tätigkeit sowohl zur
Gefahrengruppe A als auch B, so wird der Beitrag nach
dem höheren Risiko auch höher berechnet als
das der Gefahrengruppe A.
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