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Eine Gefahrerhöhung nach Antragstellung muss
der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich
schriftlich mitteilen, genau wie er vor der Antragstellung
alle Antragsfragen wahrheitsgemäß beantworten
muss, um eine Übernahme der Gefahr durch den Versicherer
zu gewährleisten. Dabei kann eine Gefahrerhöhung
auch eine Kündigung des Vertrages durch den Versicherer
bedeuten oder im Schadenfall zur Leistungsfreiheit
führen. Grund dafür kann der durch die Gefahrerhöhung
veränderte Umstand sein, der zu einem zu hohem
Risiko führt. Zu einer Gefahrerhöhung zählt
z.B. eine Holzverkleidung der Außenwände. |