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Die Gehaltsumwandlung, auch Entgeltumwandlung genannt,
ist ein Teil des Bruttogehaltes eines Arbeitnehmers,
welches der Arbeitgeber mit vorheriger Vereinbarung
in eine beliebige Form der betrieblichen Altersvorsorge
investiert. Dabei ist die Gehaltsumwandlung für
alle Arten der betrieblichen Altersvorsorge anerkannt
und seit Anfang 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht
diese auch zu nutzen. Steuervorteile und geringere
Sozialabgaben machen diese Art der Altersvorsorge für
den Arbeitnehmer sehr profitabel. |