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Im Geltungsbereich besteht gemäß der
Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ein Versicherungsschutz
in Europa, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira
sowie den Mittelmeeranliegerstaaten, zu denen Ägypten,
Algerien, Israel, Libanon, Libyen, Syrien, Tunesien
und die Türkei gehören.
Rechtsschutzfälle werden auch dann weltweit, also
außerhalb des Geltungsbereichs bis zur Höhe
der vereinbarten Deckungssumme übernommen, wenn
die Dauer des nicht berufsbedingten Aufenthalts in
einem solchen Land sechs Wochen nicht überschreitet.
Allerdings darf dabei der Aufenthalt nicht in Zusammenhang
mit einem Immobilienkauf bzw. Verkauf stehen. Der Geltungsbereich
im Sozialgerichts- und Steuerrechtsschutz ist bei der
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen nur auf Deutschland
beschränkt.
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