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Der Generationenvertrag besagt, dass die arbeitenden
Versicherten durch ihre Beiträge die heutigen
Rentner in der Erwartung finanzieren, dass die nachfolgenden
Generationen ebenfalls bereit sind, das Gleiche für
sie zu tun. Dieses Umlageverfahren zwischen der beitragszahlenden
und der rentenempfangenden Generation zur Finanzierung
der gesetzlichen Rente, ist dabei nicht schriftlich
festgelegt. |