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Durch die Gesamtleistungsbewertung wird die Rentenhöhe
aus den beitragsfreien Zeiten bestimmt. Dabei ist der
Gesamtleistungswert für jeden Monat beitragsfreie
Zeit ein Durchschnittswert aus Beitrags- und Berücksichtigungszeiten.
Der Wert der beitragsfreien Zeiten wird durch versicherungsrechtliche
Lücken im Gesamtzeitraum gemindert. Sollten keine
rentenrechtliche Lücken vorliegen, werden grundsätzlich
die beitragsfreien Zeiten mit dem durchschnittlichen
Gesamtbeitragswert bewertet. |