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Der Gesamtumsatz ist eine gebrauchte Bezeichnung
im Privat- und Berufs-Rechtsschutz. Dabei handelt es
sich um den zusammengerechneten Umsatz von Versicherungsnehmer
und Lebenspartner aus allen von diesen Personen ausgeübten
selbstständigen Tätigkeiten. Beträgt
der Gesamtumsatz (nicht der Gewinn) bezogen auf das
Kalenderjahr äußerstenfalls 6.000 Euro,
so kann nach § 25 oder § 26 ein Rechtsschutz-Vertrag
wie für Nichtselbstständige angeboten werden.
Allerdings bezieht sich dieser Rechtsschutz nicht auf
rechtliche Auseinandersetzungen, die mit der selbstständigen
Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten
Person zusammenhängen. |