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Als Geschädigter wird bezeichnet, der durch
einen Dritten zu Schaden gekommen ist. Nach den gesetzlichen
Haftpflichtbestimmungen hat jeder Geschädigte
das Recht auf Schadenersatz und das bis zur vollen
Schadenshöhe ohne Begrenzung. Aus diesem Grund
sollte die Versicherungssumme nie zu gering gewählt
werden. Bestenfalls sollte sie bei 3 Millionen Euro
liegen. |