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Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet eine gesetzliche
Unfallversicherung für seine Angestellten bei
den staatlichen Trägern oder Berufsgenossenschaften
abzuschließen. Dadurch ist der Arbeitnehmer bei
einem Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit, während
der Arbeit oder auf dem Heimweg abgesichert. Die gesetzliche
Unfallversicherung zahlt in diesen Fällen bei
gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Auch Selbstständige
können sich freiwillig versichern. Allerdings
tritt die gesetzliche Unfallversicherung nicht bei
Unfällen im Privatleben ein. Hierfür ist
der Abschluss einer privaten Unfallversicherung nötig. |