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Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
übernimmt die Schäden, die durch das Eindringen
von Heizöl oder anderen gewässerschädlichen
Stoffen in das Grundwasser entstehen. Es werden zudem
Kosten für Versuche ersetzt, die der Versicherte
zur Abwendung von Schäden unternommen hat.
Jeder Hausbesitzer deren Haus über eine Ölheizung
mit zugehörigen ober- oder unterirdischen Heizöltank
verfügt, sollte eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
abschließen. Aufgrund des großen Schadens,
den Öl durch die Verunreinigung von Trinkwasser
anrichten kann, haftet nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz
der Öltankinhaber auch ohne eigenes Verschulden
in unbegrenzter Höhe für entsprechende Schäden. |