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Nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen sind
gleichartige Fahrzeuge:
- Personenkraft- und Kombiwagen
- Krafträder einschließlich Mopeds, sowie
Fahrräder mit Hilfsmotor,
- Lastkraftwagen und sonstige Nutzfahrzeuge,
- Omnibusse,
- Anhänger und Wohnwagen
Ein Verkehrs-Rechtsschutz kann auf gleichartige Fahrzeuge
beschränkt werden, was bedeutet, dass kein Rechtsschutz
für andere bereits vorhandene oder auch später
zusätzlich angeschaffte Fahrzeuge des Versicherten
besteht.
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