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  Gleitende Neuwertversicherung

Als Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung dient der Versicherungswert 1914. Dieser stellt den ortsüblichen Neubauwert des zu versichernden Gebäudes entsprechend der Größe und Ausstattung sowie des Ausbaues nach Preisen des Jahres 1914 dar. Dazu zählen auch Architektengebühren und sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Laut VGB 2001 muss die bei Antragsaufnahme zu vereinbarende Versicherungssumme 1914 über eine der dort festgelegten Ermittlungsmethoden für den Versicherungswert 1914 ermittelt werden.
Bei der Gleitenden Neuwertversicherung wird die Haftung des Versicherers während der Vertragslaufzeit jährlich an die Baupreisentwicklung angepasst. Damit verändert sich auch die Versicherungsprämie durch die Erhöhung bzw. Verminderung des Gleitenden Neuwertfaktors.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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