Home

Experte

Lexikon

Kontakt

Forum

Sitemap

Versicherungslexikon


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z  

 Garantierter Beitrag
 Gebäudebestandteile
 Gebäudeschäden
 Gebäudeverglasung
 Gebündelte Versicherung
 Gefahr
 Gefahrerhöhung
 Gefahrengruppen
 Gefährdungshaftung
 Gehaltsfortzahlung
 Gehaltsumwandlung
 Geltungsbereich
 Gemeiner Wert
 Generationenvertrag
 Genesungsgeld
 Gerichtsstand
 Geringverdienergrenze
 Gesamteinkommen
 Gesamtleistungsbewertung
 Gesamtumsatz
 
Geschädigter
 Gesetzliche Krankenkassen
 Gesetzliche Rentenversicherung
 Gesetzliche Unfallversicherung
 Gesundheitsprüfung
 
Gewässerschaden-Haftpflicht
 Gewerbe
 Gewerbetreibender
 Gewerbliche Nutzung
 Gewinnanteile
 Gewinnverwendungsart
 Glasversicherung
 Gleichartige Fahrzeuge
 Gleitende Neuwertversicherung
 Gleitender Neuwertfaktor
 Gliedertaxe
 Grobe Fahrlässigkeit
 Grundfreibetrag
 Grundhöchstbetrag
 Grundstücksbestandteile
 Grundtabelle
 Grüne Versicherungskarte
 
Gruppenversicherung

  Gleitender Neuwertfaktor

Der Begriff Gleitender Neuwertfaktor bringt zum Ausdruck, dass sich neben der Anpassung der Versicherungsprämie, auch die Haftung des Versicherers für entstandene Schäden anpasst. Jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres erhöht oder vermindert sich der Gleitende Neuwertfaktor für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und den für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für Baugewerbe geändert haben. Der Versicherungsnehmer kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhungsmitteilung des Gleitenden Neuwertfaktors, durch eine schriftliche Erklärung die Erhöhung mit Wirkung für den Zeitpunkt aufheben, in dem sie wirksam werden sollte. Damit bleibt die Versicherung als Neuwertversicherung in Kraft.

  Werbeanzeigen

Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

AUTOVERSICHERUNG

KFZ Versicherungsrechner

KRANKENVERSICHERUNG

Ges. Krankenversicherung

Priv. Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

ALTERSVORSORGE

Priv. Rentenversicherung

Altersvorsorge

Riester Rechner

Rürup Rente

Kapitallebensversicherung

RISIKOVORSORGE

Berufsunfähigkeit

Unfallversicherung

Risikolebensversicherung

HEIM | RECHT | PFLICHT

Privathaftpflicht

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung

Rechtsschutzversicherung

Haus & Grund Haftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Hundehaftpflicht

Pferdehaftpflicht

Gewerbeversicherung

SERVICE

Versicherungsnews

Umfrage

Partnerprogramm

VERSICHERUNGSRECHNER

Bookmark

Webseite empfehlen

AGB

Impressum