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  Gliedertaxe

Mit Hilfe der Gliedertaxe wird die Invaliditätssumme bestimmt. Nur bei einer vollständigen Invalidität wird auch die volle, bei Teilinvalidität der dem Grad der Behinderung entsprechende Teil der Invaliditätssumme ausgezahlt. Bei einer schweren Invalidität kann neben der einmaligen Invaliditätsleistung mit dem Versicherer auch eine lebenslange monatliche Rente vereinbart werden.

Und so wird der Grad der Invalidität u.a. bestimmt:
- Verlust eines Beines bis über Mitte des Oberschenkels 70 Prozent
- Verlust eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 Prozent
- Verlust eines Beines bis unterhalb des Knies 50 Prozent
- Verlust eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 Prozent
- Verlust eines Armes im Schultergelenk 70 Prozent
- Verlust eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 Prozent
- Verlust eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 60 Prozent
- Verlust einer Hand im Handgelenk 55 Prozent
- Verlust eines Fußes im Fußgelenk 40 Prozent
- Verlust eines Auges 50 Prozent
- Verlust des Gehörs auf einem Ohr 30 Prozent
- Verlust eines Daumens 20 Prozent
- Verlust des Geruchs 10 Prozent
- Verlust eines Zeigefingers 10 Prozent
- Verlust des Geschmackes 5 Prozent

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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