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Im Ausland dient die grüne Versicherungskarte
als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Falls es in einem Land, dass zu den Mitgliedsstaaten
des Grüne-Karte-Abkommens gehört, zu einem
Unfall kommt, so besteht ein voller Versicherungsschutz
zu den jeweils gesetzlichen Mindestdeckungssummen.
Innerhalb der EU genügt das amtliche Kennzeichen
als Versicherungsnachweis und dadurch ist das Mitführen
der grünen Karte nicht mehr notwendig. Allerdings
ist es empfehlenswert die Karte immer dabeizuhaben,
da sie wichtige Daten enthält, die bei Unfällen
hilfreich sind. Für die Einreise in osteuropäische
Länder, die Balkanstaaten sowie einige andere
Länder, ist die grüne Karte als Versicherungsnachweis
sehr wichtig, da sonst bei Grenzübertritt der
Abschluss einer gesonderten Grenzversicherung verlangt
werden kann. |