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Der Betrag bis zu dem ein Steuerpflichtiger keine
Einkommenssteuer zahlen muss, wird als Grundfreibetrag
bezeichnet. Zurzeit beträgt dieser für Ledige
7.834 Euro bzw. für Verheiratete 15.668 Euro im
Jahr. Durch den Grundfreibetrag soll gewährleistet
werden, dass das Einkommen mindestens für den
notwendigen Lebensunterhalt ausreicht. |