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Die Beiträge zu einigen Versicherungen können
im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht
werden, mit dem Vorteil das diese das zu versteuernde
Einkommen reduzieren. Die Absetzbarkeit für jedes
Jahr ist allerdings nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen
möglich. Diese Höchstgrenzen werden auch
als Grundhöchstbetrag bezeichnet. Seit 2009 beträgt
der Grundhöchstbetrag für Einzelveranlagung
1.334 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung 2.668 Euro. |