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Unter einer Gruppenversicherung wird ein Versicherungsvertrag
für eine Vielzahl von Personen mit gleichen Merkmalen
verstanden. Dies kann die Zugehörigkeit zu einem
Unternehmen oder die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung
sein. Voraussetzung für den Abschluss einer Gruppenversicherung
sind bestimmte Anforderungen, besonders aber die Mindestanzahl
der zu versichernden Personen, die bei zehn liegt.
Werden auch Angehörige der versicherbaren Personen
berücksichtigt, so liegt die Mindestanzahl sogar
bei zwanzig Personen. Eine Gruppenversicherung hat
eine Reihe von Vorteilen, z.B. gibt es die Möglichkeit
des Erlasses von Wartezeiten und durch geringerer Verwaltungskosten
ist auch der Beitrag niedriger als in der Einzelversicherung. |