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Seit Bestehen des Gesundheitsstrukturgesetzes im
Jahre 1993, müssen gesetzlich Krankenversicherte
Zuzahlungen leisten. Werden die Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung jedoch unzumutbar hoch belastet,
so werden sie von den Zuzahlungen vollständig
befreit. In diesem Fall spricht man von einem Härtefall. |