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Durch einen Haftpflichtversicherungsvertrag verpflichtet
sich der Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen
infolge der gegen den Versicherungsnehmer gerichteten
Schadenersatzansprüche. Hat der Versicherungsnehmer
seine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt oder sich
gefahrerhöhend verhalten und dadurch einem Dritten
Schadenzugefügt, so besteht ein Anspruch auf Versicherungsleistung.
Kommt es zu unberechtigten Ansprüchen, gewährt
die Haftpflichtversicherung zudem einen passiven Rechtsschutz.
Einige Haftpflichtversicherungen die als besonders
risikoträchtig gelten, werden gesetzlich vorgeschrieben.
Zu diesen zählen die Kfz-Haftpflichtversicherung
und die Jagdhaftpflichtversicherung. Der Abschluss
einer Tierhalterhaftpflichtversicherung z.B. ist hingegen
freiwillig. |