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Beim Haftungsrecht gilt das sogenannte Verursacherprinzip.
Dieses besagt, dass jeder der einen Schaden verursacht
hat auch dafür haftet. Allerdings bedeutet das
nicht unbedingt, dass der Verursacher den Schaden ersetzen
muss. Deshalb soll zwischen dem Verursacherprinzip
und der Ersatzpflicht unterschieden werden. Folgende
Punkte sollen bei der Haftung beachtet werden.
- Jeder der rechtswidrig und schuldhaft Leben, Körper,
Gesundheit, Freiheit oder ein sonstiges Recht eines
anderen verletzt, haftet ihm nach § 823 Abs.1
BGB für den dadurch entstandenen Schaden.
- Jeder der schuldhaft gegen ein Gesetz verstößt,
das den Schutz eines anderen bezweckt, muss ihm den
daraus entstandenen Schaden nach § 823 Abs.2 BGB
ersetzen.
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