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Sachliche medizinische Leistungen die zur Erleichterung,
Ersetzung oder Ergänzung von beeinträchtigten
Körperfunktionen dienen, werden als Hilfsmittel
bezeichnet. Zu diesen zählen z.B. Brillengläser,
Brillengestelle, Kontaktlinsen, Hörgeräte,
Geh- und Stützapparate oder Körperersatzstücke.
Nicht jedes Hilfsmittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung
ist erstattungsfähig, deshalb werden im Hilfsmittelverzeichnis
die Hilfsmittel aufgeführt, die von der GKV übernommen
werden. Gesetzlich Krankenversicherte müssen für
jedes Hilfsmittel grundsätzlich zehn Prozent Zuzahlung
leisten oder die tatsächlichen Kosten selbst tragen. |